Die Kanzlei Weidner Rechtsanwalt ist unter anderem auf den Bereich Urheberrecht spezialisiert.
Die Kanzlei Weidner Rechtsanwalt ist unter anderem auf den Bereich Urheberrecht spezialisiert.
Das Urheberrecht lässt sich mittlerweile zumindest als inoffiziellen Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes bezeichnen, weil viele Urheber mit ihrem geistigen Eigentum gewerblich tätig sind und Einnahmen erzielen wollen.
Jeder kennt das Phänomen, das oft mit Begriffen wie „Bilderklau“ oder „Filesharing“ umschrieben wird. Mittlerweile gibt es im Urheberrecht inoffizielle Unterkategorien, so z.B. Fotorecht, Musikrecht oder Filmrecht.
Wenn Urheberrechtsverletzungen an eigenen Werken bekannt geworden sind, finden Sie bei uns den richtigen Ansprechpartner. Durch unsere Spezialisierung auf diesem Gebiet helfen wir Ihnen routiniert und effizient bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz.
Kostenlose Ersteinschätzung
Auch wenn Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, können wir Ihnen helfen.
Wir arbeiten mit sämtlichen modernen Kommunikationsmitteln, so dass unseren Mandanten kein unnötiger Zeitaufwand entsteht.
Kostenlose Ersteinschätzung
Rechte des Urhebers
Das Urheber- und Leistungsschutzrecht räumt gerade den Menschen besondere Rechte ein, die im kreativen Bereich arbeiten, insbesondere sind damit gemeint
Kostenlose Ersteinschätzung
Das Geistige Eigentum des Urhebers wird täglich in einer Vielzahl von Fällen missachtet. Zuweilen gehen solche Urheberrechtsverletzungen so weit, dass sich das Werk ungebremst weltweit über das Internet weiter verbreitet. Wer hier nicht handelt, wird ab einem gewissen Punkt keine Einnahmen mehr mit seinem Werk erzielen, weil dieses sich über unzählige Quellen im Netz umsonst beschaffen lässt.
Wer ein Werk geschaffen hat, das vom Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) umfasst ist, hat neben den weitläufig bekannten Rechten (Schutz vor nicht genehmigter Verbreitung, Vervielfältigung oder vor dem öffentlichen Zugänglichmachen) noch viele andere Rechte. So kann der Urheber gem. § 13 UrhG stets bestimmen, ob das Werk eine Urheberbezeichnung tragen soll und wie genau diese gestaltet ist. Der Urheber kann auch gem. § 23 UrhG die Veröffentlichung von bearbeiteten oder umgestalteten Fassungen des Werkes ebenso verbieten, wie nach § 14 UrhG die Entstellung seines Werkes.
Wer widerrechtlich das Urheberrecht verletzt, kann vom Urheber auf Beseitigung der Beeinträchtigung, Unterlassung, Auskunft über das Ausmaß der Verletzung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsverfolgungskosten in Anspruch genommen werden.
Ein Anwalt, der auf Urheberrecht spezialisiert ist, kann den Urheber bei Fragen rund um seine Rechte umfassend unterstützen.
Häufig lassen sich diese Ansprüche bereits außergerichtlich mit einer anwaltlichen Abmahnung gegen den Verletzer durchsetzen. Wir vertreten Sie aber auch, wenn eine Klage nötig ist.
Kostenlose Ersteinschätzung
Abwehr von Ansprüchen bei unberechtigten Abmahnungen
Wer eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten hat, sollte nicht vorschnell handeln, sondern genau prüfen lassen, ob hier tatsächlich irgendwelche Ansprüche bestehen, es sich also evtl. um eine unberechtigte Abmahnung handelt, und ob man diese abwehren oder zumindest abmildern kann. Die häufigsten Fälle im Urheberrecht, bei denen Abmahnungen ausgesprochen werden, behandeln Angelegenheiten im Zusammenhang mit Filesharing oder der Verletzung von Bildrechten. Auf keinen Fall sollte man ungeprüft eine vorgefertigte Unterlassungserklärung des Abmahners unterzeichnen, Kontakt zu diesen aufnehmen oder gar irgendwelche Zahlungen leisten.
Kostenlose Ersteinschätzung
Rechtsanwalt Sebastian Weidner verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht) und Vertragsrecht (Kaufrecht, Immobilienrecht, Werkvertragsrecht) und hat den Fachanwaltslehrgang für Gewerblichen Rechtsschutz erfolgreich absolviert. Er ist nicht nur im Umkreis von Regensburg tätig, sondern bundesweit und teilweise sogar europaweit.
✓ Erfahrung und Routine
✓ Kompetenz durch Spezialisierung
✓ Schnell und unkompliziert
IHR ANSPRECHPARTNER FÜR URHEBERRECHT:
RECHTSANWALT SEBASTIAN WEIDNER
Erfahrung und Routine
Durch langjährige Erfahrung in den angebotenen Rechtsgebieten ist es Rechtsanwalt Weidner möglich, die Fälle sicher und routiniert zu bearbeiten.
Kompetenz durch Spezialisierung
Rechtsanwalt Weidner bearbeitet jeweils ausschließlich die Rechtsgebiete, die in seinem Schwerpunktbereich liegen. Dadurch ist sichergestellt, dass er die Rechtsmaterie auch beherrscht.
Stark für Ihr Unternehmen
Die Tätigkeit der Kanzlei ist vorwiegend an Unternehmer gerichtet, wir vertreten dauerhaft auch namhafte Konzerne nicht nur in Regensburg, sondern auch bundesweit und teilweise europaweit.