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Energierecht – Energiekrise vorbei?

In wohl keinem Rechtsbereich fanden kürzlich so viele Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen statt wie im Bereich des Energierechts.

Auch wenn die Energiekrise in den Medien nicht mehr den Raum einnimmt, der ihr in den letzten Monaten zukam, führten und führen die getroffenen Maßnahmen der Energieversorger zu Rechtsverletzungen gegenüber den Verbrauchern.

Ihnen wurde unter falschen Angaben telefonisch ein Vertrag „aufgedrängt“?

Es mehren sich momentan die bei uns eingehenden Fälle, bei denen sich jemand telefonisch bei den Betroffenen meldet und sich als der bisherige Stromanbieter ausgibt und/oder mit falschen Versprechungen von niedrigen Abschlägen einen Vertragswechsel herbeiführt. Teilweise haben die Betroffenen nicht einmal in einen solchen Vertrag eingewilligt. Gleichwohl kommt im Anschluss eine „Auftragsbestätigung“, mit welcher bereits Abschläge in einer utopischen Höhe gefordert werden.

Diese Verträge können oft auch nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist noch widerrufen oder aber angefochten werden.

 

Ihre Gas- oder Stromrechnung stimmt nicht?

Schlussrechnungen können in vielerlei Hinsicht fehlerhaft sein. Zu den häufigsten Fehlinformationen gehören:

• der Verbrauch,
• die angesetzten Preise,
• die Höhe der neuen Abschläge sowie
• die Auszahlung von Boni.

Sollte die Schlussrechnung fehlerhaft sein, können Sie den zu viel bezahlten Betrag zurückfordern.

 

Was ist bei Preiserhöhungen der Energieversorger zu beachten?

Zunächst ist zu prüfen, ob die Erhöhung überhaupt zulässig ist. Grundversorger dürfen die Preise grundsätzlich nur dann erhöhen, wenn bestimmte Kostenfaktoren, auf die sie selbst keinen Einfluss haben, ansteigen. In Verträgen mit gesonderten Tarifen muss das Preisänderungsrecht des Energieversorgers dagegen wirksam in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart sein. Weiter ist von Bedeutung, ob die Preiserhöhung wirksam mitgeteilt worden ist. In der Regel heißt das, dass Sie einen Monat vorher einen Brief erhalten haben müssen, in dem die Preiserhöhung einfach und verständlich erklärt worden ist. Auch wenn die Preise wirksam angehoben wurden, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Preiserhöhung.

 

Ihr Vertrag mit günstigen Konditionen wurde fristlos gekündigt?

Einige Energielieferanten kündigten im letzten Jahr alle Verträge fristlos. Verbraucher fielen dadurch meist in die Grundversorgung und mussten deutlich höhere Kosten in Kauf nehmen. Da diese Kündigungen meist unrechtmäßig erfolgten, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz, welcher sich in der Höhe an der Kostendifferenz zwischen Grundversorgung und dem vereinbarten Tarif orientiert.

 

 

Damit Sie hier keine wertvollen Ansprüche verschenken, sollten Sie sich sofort anwaltlich beraten lassen.

 

Wir übernehmen für Sie insbesondere

• die Auflösung von Verträgen mit Stromanbietern (z.B. durch Anfechtung oder Widerruf)
• die Prüfung von Schlussrechnungen,
• die Prüfung von Preiserhöhungen und Erhöhungen der Abschlagszahlungen,
• die Prüfung von Ansprüchen nach Kündigung und
• die Beratung bei Kauf- und Nutzungsverträgen für Solar- und Windkraftanlagen

Rechts-Wiki

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