Immobilienrecht – das Recht der Grundstücke
Beim Immobilienrecht geht es häufig um Kaufrecht bzw. allgemeines Vertragsrecht, weil dort dieselben Probleme auftreten können.
Gerade im Bereich Immobilienrecht sollte stets ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der auf die jeweiligen Fachgebiete spezialisiert ist.
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht für die wohl meisten Menschen mit einem erheblichen Risiko einher, weil die finanzielle Belastung über zumeist zur Finanzierung abgeschlossene Darlehen sehr hoch ist. Umso schlimmer ist es, wenn Probleme bei der Abwicklung des Grundstückskaufvertrags auftreten. Ob beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie – rechtliche Stolperfallen lauern überall. Als spezialisierte Kanzlei für Immobilienrecht unterstützt die Kanzlei Weidner Rechtsanwalt Sie professionell bei der Erfüllung von Verträgen und der Rückabwicklung von Immobiliengeschäften. Wir vertreten sowohl Käufer als auch Verkäufer mit klarem Fokus auf ihre jeweiligen wirtschaftlichen Interessen.
Rückabwicklung im Immobilienrecht
Manchmal entwickelt sich ein Immobilienkaufvertrag nicht wie geplant. In bestimmten Situationen haben Käufer oder Verkäufer das Recht, den Vertrag rückabzuwickeln. Dabei geht es insbesondere um die folgenden Fallkonstellationen:
✓ Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Wurde Ihnen beim Immobilienkauf ein Mangel verschwiegen oder bewusst falsche Angaben gemacht? In solchen Fällen können Sie den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer seine Aufklärungspflicht verletzt hat. Weidner Rechtsanwalt prüft sorgfältig, ob die Anfechtung möglich ist, und setzt Ihre Ansprüche konsequent durch – etwa die Rückzahlung des Kaufpreises und die Rückabwicklung des Grundstückserwerbs.
✓ Rücktritt wegen Mängeln
Oft treten Mängel erst nach Übergabe der Immobilie auf. Wenn die Immobilie nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder verdeckte Sachmängel vorliegen, kann ein Rücktritt wegen Mängeln möglich sein. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rücktrittsrechten und vertreten Sie bei der Durchsetzung von Rückabwicklungsansprüchen gegenüber dem Vertragspartner.
✓ Rücktritt wegen Verzugs
Kommt eine Vertragspartei in Verzug – etwa bei der Zahlung oder Übergabe –, kann unter bestimmten Bedingungen ein Rücktritt wegen Verzugs erfolgen. Gerade bei Immobilienverkäufen, bei denen hohe Summen und Fristen eine Rolle spielen, ist rechtssicheres Handeln entscheidend. Wir unterstützen Sie, Ihren Rücktritt korrekt zu erklären und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Erfüllung im Immobilienrecht
Nicht immer geht es um die Rückabwicklung – häufig stehen Käufer und Verkäufer vor der Herausforderung, die vereinbarten Leistungen tatsächlich zu erfüllen. Hier setzen wir an, wenn Probleme auftreten:
✓ Käufer zahlt nicht
Ein häufiger Streitpunkt: Der Käufer zahlt nicht. Trotz unterschriebenem Kaufvertrag und notarieller Beurkundung bleibt die Zahlung aus. Die Kanzlei Weidner Rechtsanwalt unterstützt Verkäufer bei der Geltendmachung ihrer Zahlungsansprüche – notfalls auch im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Rückabwicklung des Kaufvertrags.
✓ Verkäufer leistet nicht
Wenn der Verkäufer die Immobilie nicht wie vereinbart übergibt oder die Eintragung im Grundbuch verzögert, haben Käufer Rechte auf Erfüllung oder Schadenersatz. Wenn der Verkäufer nicht leistet, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Interessen durchzusetzen – sei es gerichtlich oder außergerichtlich.
✓ Notar verweigert die Eintragung
Ein Sonderfall tritt ein, wenn der Notar die Eintragung verweigert. Dies kann geschehen, wenn rechtliche Bedenken bestehen oder Unterlagen fehlen. Die Kanzlei Weidner Rechtsanwalt klärt die Ursache schnell und effizient und sorgt dafür, dass der Immobilienerwerb rechtsverbindlich abgeschlossen wird oder alternative Lösungen gefunden werden.
Ihr Ansprechpartner für Immobilienrecht
Bei Fragen rund um Immobilienkauf, Immobilienverkauf, Rücktritt, Anfechtung oder Vertragserfüllung steht Ihnen die Kanzlei Weidner Rechtsanwalt kompetent zur Seite. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unseren juristischen Fachkenntnissen im Immobilienrecht.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich und individuell!

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