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Forderungsmanagement und Inkasso

Für Forderungsmanagement und Inkasso kann ein Rechtsanwalt im Gegensatz zu einem Inkassounternehmen die Ansprüche auch weiter verfolgen, wenn diese bestritten wurden.

Offene Rechnungen und Überschreitung von Zahlungsfristen sind mittlerweile ein alltägliches Problem im Geschäftsverkehr. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen ist dies besonders ärgerlich und kann schnell zu einer bedrohlichen Situation führen. Durch unser professionelles und konsequentes Forderungsmanagement und Inkasso unterstützen wir Sie darin, Zahlungsausfälle zu vermeiden und die Liquidität Ihres Unternehmens zu sichern.

 

Wir begleiten Sie bereits zu Beginn mit der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung (Mahnung) an den Schuldner. Im Weiteren prüfen wir für Sie die Möglichkeiten des Mahnverfahrens und der Klage. In der Zwangsvollstreckung sorgen wir für eine Eintreibung der offenen Forderungen und bieten Ihnen die Überwachung von Zahlungsvorgängen.

Der typische Ablauf der Forderungsbeitreibung gestaltet sich folgendermaßen:

1. Der Schuldner zahlt nicht, obwohl Sie die Leistung (Lieferung, Werkleistung oder Dienstleistung) bereits erbracht haben.

Wichtig ist hier, dass das hier dargestellte Verfahren nur dann durchgeführt werden kann, wenn Sie Ihren Teil der vertraglichen Verpflichtungen, also in der Regel Lieferung der Kaufsache oder Erbringung der Werkleistung oder Dienstleistung, bereits erfüllt haben, der Schuldner aber trotzdem seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Andernfalls handelt es sich um eine typische Konstellation aus dem Vertragsrecht.

2.  Sie versenden selbst eine Mahnung bzw. Zahlungserinnerung mit Fristsetzung an den Schuldner.

Dies hat den Vorteil, dass Sie auch die Anwaltskosten später vom Schuldner ersetzt verlangen können. Die Kosten für die Rechtsverfolgung durch einen Anwalt sind nämlich nur erstattungsfähig, wenn sich der Schuldner in Zahlungsverzug befindet. Manchmal sind feste Zahlungstermine vereinbart, dann wäre eine Mahnung nicht nötig. Trotzdem ist es zu empfehlen, das in die Routine Ihrer Geschäftsabläufe zu integrieren, da Sie dann sicher sein und ggf. auch beweisen können, dass der Schuldner in Verzug ist.

Eine Frist von mindestens zwei Wochen sollte in jedem Fall angemessen sein.

3. Wenn der Schuldner nach Fristablauf noch nicht gezahlt hat, sollte eine weitere Mahnung bzw. Zahlungserinnerung mit Fristsetzung durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Hierbei wird der Anwalt dem Schuldner gleich die Rechtsanwaltskosten mit in Rechnung stellen, weil dieser sich nach Ihrer eigenen außergerichtlichen Mahnung (s. Darstellung unter 2.) bereits in Verzug befindet.

 

Häufig erhalten die Rechtsanwälte an dieser Stelle schon eine Reaktion seitens des Schuldners, manchmal sogar auch gleich eine Zahlung.

4. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, so kann entweder ein Mahnbescheid beantragt (gerichtliches Mahnverfahren) oder gleich Klage erhoben werden.

Ein Mahnbescheid ist dann sinnvoll, wenn zu erwarten ist, dass der Schuldner auch darauf nicht reagiert oder sich einsichtig zeigt. Oft ist Ihre Leistung relativ eindeutig nachzuweisen, so dass ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eher unwahrscheinlich ist. Das gerichtliche Mahnverfahren hat den Vorteil, dass Ihnen im Vergleich zum Klageverfahren deutlich geringere Kosten (Gerichtskosten und Anwaltskosten) entstehen. Auch wenn Sie die Kosten im späteren Verlauf vom Schuldner ersetzt verlangen können, müssen Sie diese immerhin zunächst selbst auslegen.

 

Wenn der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids keinen Widerspruch erhoben hat, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Es wird daraufhin ein Vollstreckungsbescheid erlassen, der als Titel für die Zwangsvollstreckung dient. Hiergegen kann der Schuldner wiederum innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch einlegen.

 

Kommt es zu einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder zu einem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, so können Sie zum Klageverfahren übergehen. Häufig wird man diese Option bereits beim Antrag auf Mahnbescheid im Formular vorwegnehmen, so dass dieser Effekt automatisch eintritt.

 

Das Klageverfahren gleich von Anfang an zu wählen, macht immer dann Sinn, wenn mit Widerspruch oder Einspruch des Schuldners zu rechnen ist, weil er etwa im Vorfeld bereits die Forderung oder Teile davon bestritten hat oder angekündigt hat, dass er Mängelrechte geltend machen will. In diesem Fall würde ein gerichtliches Mahnverfahren nur unnötig Zeit kosten.

5. Ist der Titel (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) erwirkt, kann die eigentliche Zwangsvollstreckung beginnen.

Für die Zwangsvollstreckung wird in der Regel durch den Rechtsanwalt ein Gerichtvollzieher beauftragt. Zunächst wird versucht einzelne körperliche Sachen durch den Gerichtsvollzieher pfänden zu lassen (Sachpfändung). Bei fruchtloser Pfändung kann der Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung oder „Offenbarungseid“) aufgefordert werden. Damit erhält der Gläubiger Einblick in alle Vermögenswerte sowie die berufliche Tätigkeit des Schuldners. Erscheint der Schuldner nicht zur Abgabe der Vermögensauskunft, kann er durch eine Haft dazu gezwungen werden, wenn ein Haftbefehl für diesen Fall beantragt und vollzogen wurde. Nach Einblick in die Vermögenssituation des Schuldners besteht die Möglichkeit auch das Arbeitseinkommen (Forderungspfändung) oder das Konto (Kontopfändung) des Schuldners pfänden zu lassen. Auch eine Pfändung in ein Grundstück durch Eintragung einer Zwangshypothek ist möglich.

Vorteile des anwaltlichen Forderungsmanagements:

Wenn Sie einen Anwalt mit dem Forderungsmanagement beauftragen, erhält Ihr Unternehmen alle Leistungen aus einer Hand. Dies bietet Vorteile gegenüber der Beauftragung eines Inkassobüros. Wir bieten eine schnellere Bearbeitung der offenen Forderungen und können den Sachverhalt bereits im Vorfeld rechtlich beurteilen und einschätzen. Dabei prüfen wir bereits mit unserer Beauftragung jeden Einzelfall und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, welche Vorgehensweise für Sie am günstigsten und erfolgversprechendsten ist.

Weiterhin bietet die anwaltliche Vertretung den Vorteil, dass die Kosten für die Rechtsverfolgung vom Schuldner zu erstatten sind. Die Kosten werden zusätzlich zur Hauptforderung geltend gemacht und in der Zwangsvollstreckung beigetrieben. Die Forderungsbeitreibung durch unsere Kanzlei ist damit für Ihr Unternehmen effizienter.

Durch unsere Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung und in der Abwehr von unberechtigten Zahlungsansprüchen erhalten wir auch Einblick in die vielfältigen Verteidigungsmöglichkeiten auf Seiten der Schuldner. Wir wissen diese einzuschätzen und können sofort beurteilen, wie erfolgreich die Vollstreckung gegenüber dem Schuldner im Einzelfall möglich ist.

Die Kanzlei Weidner ist damit Ihr Partner für Unternehmen, Handwerksbetriebe, Arztpraxen und andere Selbständige.

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