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Wettbewerbsrecht

Ihr Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Das Wettbewerbsrecht ist ein wichtiger Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes und umfasst das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Beide Rechtsgebiete schützen den Wettbewerb als Grundlage der marktwirtschaftlichen Ordnung. Es soll hier Fairness gewährleistet werden.

Unlauterer Wettbewerb

Das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt und umfasst die Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen. Damit soll es den Schutz der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer vor rechtswidrigen geschäftlichen Handlungen gewährleisten. Ziel ist die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Darunter fällt z.B. auch irreführende Werbung. Gegenwärtig besteht eine Tendenz zur Harmonisierung des Wettbewerbsrechts, so dass ein starker Einfluss von Richtlinien der EU spürbar ist. Aus dem UWG ergeben sich Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

 

Ansprüche aus dem UWG werden für gewöhnlich zunächst außergerichtlich durch eine Abmahnung geltend gemacht.

Wettbewerbsbeschränkungen

Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Regelungen enthalten, die der Bildung von Kartellen entgegenwirken soll. Es handelt sich dabei also eigentlich um Kartellrecht. Es wird darauf geachtet, dass die Marktmacht von Unternehmen nicht zu groß wird, da der Wettbewerb zwischen einer Vielzahl von Unternehmen, darunter auch und gerade kleine und mittelständische, und nicht nur zwischen wenigen großen Konzernen stattfindet. Daher wird auch bei Fusionen von Unternehmen durch die Behörden überprüft, ob dadurch nicht ein Kartell entstehen kann.

 

Wir bieten Beratung in allen Fragen des Wettbewerbsrechts und vertreten Sie dabei außergerichtlich sowie gerichtlich.

  • Bewertung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Wettbewerbshandlungen
  • Verteidigung gegen oder Erstellung von außergerichtlichen Abmahnungen sowie Unterlassungserklärungen
  • Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren und Hauptsacheklagen

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