Urheberrecht – geistiges Eigentum ist geschützt
Ihr Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Die Kanzlei Weidner Rechtsanwalt ist unter anderem auf den Bereich Urheberrecht spezialisiert.
Das Urheberrecht lässt sich mittlerweile zumindest als inoffiziellen Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes bezeichnen, weil viele Urheber mit ihrem geistigen Eigentum gewerblich tätig sind und Einnahmen erzielen wollen.
Jeder kennt das Phänomen, das oft mit Begriffen wie „Bilderklau“ oder „Filesharing“ umschrieben wird. Mittlerweile gibt es im Urheberrecht inoffizielle Unterkategorien, so z.B. Fotorecht, Musikrecht oder Filmrecht.
Wenn Urheberrechtsverletzungen an eigenen Werken bekannt geworden sind, finden Sie bei uns den richtigen Ansprechpartner. Durch unsere Spezialisierung auf diesem Gebiet helfen wir Ihnen routiniert und effizient bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz.
Rechte des Urhebers
Das Urheber- und Leistungsschutzrecht räumt gerade den Menschen besondere Rechte ein, die im kreativen Bereich arbeiten, insbesondere sind damit gemeint
- Fotografen
- Musiker / Komponisten
- Schriftsteller / Autoren
- Programmierer / Webentwickler
Das Geistige Eigentum des Urhebers wird täglich in einer Vielzahl von Fällen missachtet. Zuweilen gehen solche Urheberrechtsverletzungen so weit, dass sich das Werk ungebremst weltweit über das Internet weiter verbreitet. Wer hier nicht handelt, wird ab einem gewissen Punkt keine Einnahmen mehr mit seinem Werk erzielen, weil dieses sich über unzählige Quellen im Netz umsonst beschaffen lässt.
Wer ein Werk geschaffen hat, das vom Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) umfasst ist, hat neben den weitläufig bekannten Rechten (Schutz vor nicht genehmigter Verbreitung, Vervielfältigung oder vor dem öffentlichen Zugänglichmachen) noch viele andere Rechte. So kann der Urheber gem. § 13 UrhG stets bestimmen, ob das Werk eine Urheberbezeichnung tragen soll und wie genau diese gestaltet ist. Der Urheber kann auch gem. § 23 UrhG die Veröffentlichung von bearbeiteten oder umgestalteten Fassungen des Werkes ebenso verbieten, wie nach § 14 UrhG die Entstellung seines Werkes.
Wer widerrechtlich das Urheberrecht verletzt, kann vom Urheber auf Beseitigung der Beeinträchtigung, Unterlassung, Auskunft über das Ausmaß der Verletzung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsverfolgungskosten in Anspruch genommen werden.
Ein Anwalt, der auf Urheberrecht spezialisiert ist, kann den Urheber bei Fragen rund um seine Rechte umfassend unterstützen.
Häufig lassen sich diese Ansprüche bereits außergerichtlich mit einer anwaltlichen Abmahnung gegen den Verletzer durchsetzen. Wir vertreten Sie aber auch, wenn eine Klage nötig ist.
Abwehr von Ansprüchen bei unberechtigten Abmahnungen
Wer eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten hat, sollte nicht vorschnell handeln, sondern genau prüfen lassen, ob hier tatsächlich irgendwelche Ansprüche bestehen, es sich also evtl. um eine unberechtigte Abmahnung handelt, und ob man diese abwehren oder zumindest abmildern kann. Die häufigsten Fälle im Urheberrecht, bei denen Abmahnungen ausgesprochen werden, behandeln Angelegenheiten im Zusammenhang mit Filesharing oder der Verletzung von Bildrechten. Auf keinen Fall sollte man ungeprüft eine vorgefertigte Unterlassungserklärung des Abmahners unterzeichnen, Kontakt zu diesen aufnehmen oder gar irgendwelche Zahlungen leisten.
Rechts-Wiki
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Was ist eine Abmahnung? Eine Abmahnung ist ein Schreiben, mit dem von dem Empfänger gefordert wird, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist werden Abmahnungen durch Rechtsanwälte verfasst. In der Abmahnung wird zunächst...
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Anmeldung bzw. Eintragung einer Marke - die Basis für jede Marke Die Marke dient dazu, Unternehmen voneinander zu unterscheiden bzw. die Zuordnung einer Ware oder Dienstleistung zu einem bestimmten Unternehmen. Dafür muss die Marke eindeutig im Register...
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