Im deutschen Recht herrscht Vertragsfreiheit, deshalb kann grundsätzlich alles vertraglich vereinbart werden, wenn dazu nicht etwas anderes geregelt ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält allgemeine Vorschriften über das Zustandekommen, die Wirksamkeit und die Beendigung von Verträgen. Häufiger auftretende Vertragstypen wurden im BGB ausdrücklich geregelt. Zu diesen finden sich dort jeweils spezielle Anforderungen, die es zu beachten gilt. Sind dabei zu einzelnen Aspekten keine Regelungen enthalten, gelten die allgemeinen Bestimmungen. Daher werden im Bereich Vertragsrecht überdurchschnittlich häufig spezialisierte Anwälte benötigt.
Wir beraten und vertreten Sie im Vertragsrecht bei allen Fragen rund um
und andere vertragsrechtliche Sachverhalte.
Verträge können sogar mündlich geschlossen werden, wenn nicht gesetzlich eine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Das prominenteste Beispiel ist der Kaufvertrag über Immobilien , welcher der notariellen Beurkundung bedarf. Meist ist es aber dennoch zu empfehlen, einen Vertrag schriftlich zu schließen, damit im Streitfall die getroffenen Vereinbarungen nachgewiesen werden können.
Die Vertragsparteien können alles frei regeln, soweit nicht Einschränkungen durch gesetzliche Regelungen bestehen. Dies kann sich z.B. bei der Kontrolle von AGBs oder beim Verbraucherschutz auswirken.
Bereits bei der Frage, ob überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde, sind sich die Parteien in vielen Fällen nicht einig. Hindernisse können hier sein:
Die Wirksamkeit eines Vertrages kann auch nachträglich beseitigt werden durch
bestimmter Irrtümer bei Abschluss des Vertrages
Täuschung oder Drohung eines Vertragspartners
Welche Rechte und Pflichten sich für die Vertragspartner aus dem Vertrag ergeben, ist die zweite Frage, die sich im Vertragsrecht häufig stellt.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Leistungspflichten und Schutzpflichten. Während die Leistungspflichten sich aus dem Vertrag selbst ergeben, betreffen die Schutzpflichten andere Interessen der Vertragsparteien, die der andere Vertragspartner jeweils zu achten und teilweise aktiv für deren Wahrung Sorge zu tragen hat. Daraus können sich z.B. Schadensersatzansprüche ergeben.
Meistens spielt im Vertragsrecht in der anwaltlichen Praxis jedoch die Durchsetzung von Ansprüchen aus einem wirksam geschlossenen Vertrag eine wesentliche Rolle. Wenn eine der Vertragsparteien seine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht erfüllt, kann die jeweils andere Partei dies einfordern.
Wer Verträge im Internet abschließt, also über Online-Shops und Internetplattformen wie Amazon, eBay, oder Zalando, hat einige Sonderregeln zu beachten. Hier geht es vor Allem um die wirksame Einbeziehung von AGBs und das Widerrufsrecht samt Widerrufsbelehrung. Daher wird dieser Aspekt des Vertragsrechts mittlerweile auch als Internetrecht oder IT-Recht bezeichnet.
Wir bieten Beratung und Vertretung im Vertragsrecht, unabhängig davon, um welchen Vertragstypus es sich handelt. Insbesondere treten erfahrungsgemäß oft Probleme im Kaufrecht, Immobilienrecht und im Werkvertragsrecht auf.
Rechtsanwalt Sebastian Weidner verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht) und Vertragsrecht (Kaufrecht, Immobilienrecht, Werkvertragsrecht) und hat den Fachanwaltslehrgang für Gewerblichen Rechtsschutz erfolgreich absolviert. Er ist nicht nur im Umkreis von Regensburg tätig, sondern bundesweit und teilweise sogar europaweit.
✓ Erfahrung und Routine
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IHR ANSPRECHPARTNER FÜR VERTRAGSRECHT:
RECHTSANWALT SEBASTIAN WEIDNER
Rechtsanwalt Weidner bearbeitet jeweils ausschließlich die Rechtsgebiete, die in seinem Schwerpunktbereich liegen. Dadurch ist sichergestellt, dass er die Rechtsmaterie auch beherrscht.
Die Tätigkeit der Kanzlei ist vorwiegend an Unternehmer gerichtet, wir vertreten dauerhaft auch namhafte Konzerne nicht nur in Regensburg, sondern auch bundesweit und teilweise europaweit.