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30 Sep EuGH: Viele Kredite aufgrund fehlender Angaben widerrufbar

Immobilienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht

EuGH: Viele Kredite aufgrund fehlender Angaben widerrufbar

Nach dem Urteil des EUGH vom 09.09.2021 (C-33/20, C-155/20 und C-187/20) besteht ein Widerrufsrecht von Kreditverträgen auch nach Ablauf der Widerrufsfrist, wenn notwendige Informationen darin fehlen sollten.

 

Dem EUGH wurden vom Landgericht Ravensburg ungeklärte Fragen zur Möglichkeit des Widerrufs von Autokrediten, deren Widerrufsfrist bereits verstrichen war, vorgelegt. Genauer gesagt handelte es sich hierbei um Verträge der VW, Skoda sowie der BMW-Bank, worin essentielle Angaben nicht enthalten waren.

 

Die neuen Beschlüsse gelten zwar nicht ausschließlich für Autokredite, werden hier jedoch besonders interessant. Diese Darlehen stellen sogenannte verbundene Kreditverträge dar, die sowohl Kredit- als auch Kaufvertrag umfassen. Somit würden bei einem möglichen Widerruf gleich beide rückabgewickelt werden.

 

Neue Regelungen bezüglich Pflichtangaben in Kreditverträgen

 

Pflichtangaben die erfüllt sein müssen betreffen unter anderem Informationen zum Verzugszins, welcher dem Kunden in konkreter Höhe mitgeteilt werden muss.

Sollte bereits vor Vertragsschluss eine Änderung des Zinssatzes festgelegt worden sein, müssen sowohl die Häufigkeit dieser Änderung als auch eine für den Verbraucher ohne Fachkenntnisse logisch nachvollziehbare Berechnungsmethode aufgeführt sein.

Letztere muss auch für den Fall einer Vorfälligkeitsentscheidung, bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens, vorliegen.

 

Weiterhin stärkte das EUGH mit den neuen Regelungen die Rechte der Verbraucher, indem das Widerrufen unvollständiger Kreditverträge weder einen Rechtsmissbrauch darstellt, noch eine Verwirkung des Widerrufsrechts gilt. Das von Banken häufig genutzte Argument der bereits verstrichenen Widerrufsfrist kann daher ab sofort nichtmehr angeführt werden, da diese Frist bei unzureichenden Angaben nie gültig war.

 

Abschließend ist noch festzuhalten, dass im Vertrag alle ausschlaggebenden Informationen über außergerichtliche Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren, ebenso wie die damit verbundenen Kosten, verankert sein müssen.

Fragen bezüglich des Widerrufs eines Vertrages?

In vielen Fällen ist der Widerruf von z.B. Leasingverträgen und Immobiliendarlehensverträgen auch Jahre später noch möglich. Wir prüfen das gerne für Sie.

 

Nähere Informationen finden Sie hier: