AUDI R8: Rückruf 26P7 – Update Motorsteuergerät
Bei AUDI R8 soll nun auch die Auspuffklappensteuerung deaktiviert werden
Uns erreichen vermehrt Fälle, in denen zunächst AUDI selbst die Mandanten anschreibt und darum „bittet“, dass das Update 26P7 aufgespielt werden soll. Zunächst hat AUDI das als freundliche „Bitte“ formuliert, nachfolgend wurde das immer bestimmter.
Teilweise wurde sogar versucht, das Update still und heimlich beim Service durchführen zu lassen. Glücklicherweise haben die Werkstätten zumindest den meisten bei uns betroffenen Mandanten dies vor der Durchführung des Updates mitgeteilt, so dass diese das noch verbieten konnten.
Einige Zeit später kam dann ein „echter“ Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Den Haltern wird unter Androhung der Stilllegung aufgegeben, bis Ende März 2024 das Update durchführen zu lassen.
Wie wir allen unseren davon betroffenen Mandanten bereits mitgeteilt haben wird es nicht erfolgversprechend sein, die Maßnahme des KBA anzufechten. Nach dem bisherigen Verlauf haben wir Grund zu der Annahme, dass die Auspuffklappensteuerung, welche immerhin zur Serienausstattung gehört, anfänglich nicht mit zugelassen wurde. Andernfalls wäre es der Behörde nicht möglich, aufgrund von laut AUDI „von der Behörde neu interpretierten Vorgaben“ einen Rückruf zu starten.
Nach expliziten Messungen, die uns zugespielt wurden ist nicht auszuschließen, dass mit dem Update ein deutlicher Leistungsverlust einhergeht. Es handelt sich also nicht um eine Lappalie, wie von AUDI immer versichert.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für ein Vorgehen, zumindest wenn Rechutsschutz für Vertragsrecht und/oder Verkehrsrecht besteht.
Daher kann es hier ratsam sein, gegen den Händler oder aber gegen den Hersteller selbst vorzugehen und eine Kompensation des entstandenen Schadens zu fordern.
Bereits seit Ende 2021 melden sich immer mehr Mandanten, die von demselben Szenario beim AUDI TT RS betroffen sind.